ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 ALLGEMEINES


Die nachfolgenden Bedingungen (AGB) gelten für alle von Claudia Schillinger Fotografie durchgeführten Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegende AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Verwendung. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

(1) Der Fotograf kann die Leistungen selbst oder durch Dritte durchführen lassen.

(2) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.).

(3) Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

(4) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. Die aktuellen Preise sowie Bedingungen werden dem Kunden bei einer Buchung schriftlich übermittelt.

(5) Der Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmer vereinbart wurde.


§ 2 LEISTUNGSBESCHREIBUNG


(1) Die Fotografin wird sich am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit am vereinbarten Treffpunkt einfinden und die vereinbarte fotografische Leistung erbringen.

(2) Die Fotografin wird ihr Bestes geben um die Dienstleistung zu erfüllen. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten.

(3) Im Anschluss an das Fotoshooting wird die Fotografin alle Bilddateien speichern und sichten. Die Bilder werden bearbeitet im Format JPEG – in der vereinbarten Anzahl - zur Verfügung gestellt. Ein Mitspracherecht hinsichtlich des Bearbeitungsstils gibt es nicht. Unbearbeitete Bilddateien (RAW) werden unter keinen Umständen weitergeleitet. 

(4) Die Bilder werden in der Onlinegalerie www.pixiset.de für maximal eine Woche zum Download bereitgestellt. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass es sich bei der Online-Galerie um einen Drittanbieter mit einer eigenen Datenschutzerklärung handelt. Der Kunde ist mit dieser Art der Übermittlung ausdrücklich einverstanden. Sollte der Kunde die Bilder nicht im vereinbarten Zeitraum herunterladen, so kann gegen eine Gebühr ein erneuter Upload stattfinden.

(5) Reklamationen oder Extrawünsche müssen innerhalb einer Woche beim Fotografen eingehen. Hier liegt es im Ermessen des Fotografen, ob die Reklamation oder der Extrawunsch anerkannt bzw. berücksichtigt wird. 


§ 3 NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT


(1) Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotografien zu. Demnach ist der Kunde der Namensnennung der Fotografin verpflichtet.

(2) Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht auf den Kunden. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.

(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Kunden selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Fotografin erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Kunden oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

(4) Die Nutzungsrechte an den Fotografien gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf den Kunden über.

(5) Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist nicht möglich. Eine Nachbearbeitung der Fotodateien oder Fotos setzt das schriftliche Einverständnis des Fotografen voraus. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(6) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte müssen schriftlich vereinbart werden.


§4 VERGÜTUNG


(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale fällig. Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten) werden gesondert abgesprochen und vom Kunden getragen.

(2) Die aktuellen Preise werden dem Kunden vor jedem Shooting übermittelt.

(3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Arbeitstagen ohne Abzug zu überweisen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Fotografen.

(4) Wird das Zahlungsziel überschritten, so ist der Fotograf berechtigt eine Mahngebühr über 5,00 € auszustellen. Bei mindestens drei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor ein Inkasso- und Mahnverfahren einzuleiten. Alle zusätzlich entstandenen Kunden fallen zu Lasten des Kunden.

(5) Wünscht der Kunde eine Verlängerung oder wird die vorgesehene Zeit für die Aufnahmearbeiten aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so kann der Fotograf hierfür den Stundensatz von 170,00 €/Stunde verlangen.

(6) Gutscheine werden für über einen Geldbetrag für einen Zeitraum von maximal einem Jahr ausgestellt. Sollte es in dieser Zeit zu Preiserhöhungen kommen, ist die Differenz zu begleichen. Außerdem gilt die Mindestabnahme von 50,- € pro Gutschein. Pro Shooting kann nur ein Gutschein eingelöst werden und ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. 

(7) Bei nicht zu Stande kommen eines Vertrages oder Auftrages werden bereits angefallene Aufwendungen (An- und Abfahrt, E-Mail- und/oder Telefonkontakt, Übermittlung Bilddateien, Nutzung der Onlinegalerie, etc.) im Ermessen des Fotografen berechnet.

(8) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware im Eigentum von Claudia Schillinger Fotografie. 


§5 NICHT ZUSTANDEKOMMEN DES FOTOSHOOTINGS


5.1 Hochzeiten

gem. Vertrag


5.2 Sonstige Shootings

(1) Für sämtliche andere Shootings gilt: Das Fotoshooting muss mindestens 24 Stunden vor Beginn bei dem Fotografen abgesagt werden, andernfalls behält sich der Fotograf das Recht vor, mindestens 50% der vereinbarten Gesamtsumme zu berechnen.

(2) Erscheint der Kunde gar nicht zum vereinbarten Termin – d.h. ohne vorherige Abmeldung, wird der Shootingpreis sowie die Anfahrts- und Abfahrtskosten in voller Höhe berechnet.

(3) Erscheint der Kunde zu spät zum vereinbarten Termin, wird diese Verspätung dennoch angerechnet, d.h. entsprechend verkürzt sich die Shootingdauer. Nach mindestens 30 Minuten erfolglosem Warten wird der Termin abgebrochen und der vollständige Shootingpreis verrechnet.

(4) Erscheint der Fotograf verspätet zum Termin wird die Shootingdauer um die Wartezeit verlängert – es besteht jedoch kein Schadensersatz- oder Minderungsanspruch.

(5) Der Fotograf ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Shootingtermin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird hiervon telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen. 

(6) Der Kunde ist berechtigt, aus wichtigen Gründen (Erkrankung, höherer Gewalt, extremes Schlechtwetter) den Shootingtermin abzusagen und zu verschieben – Auch hier gilt: Mindestens 24h vorher.

(7) Liegt der Grund für das Nichtzustandekommen des Shootings in der Sphäre des Fotografen besteht zu Gunsten der Kundschaft ein Schadensersatz jedoch nur, wenn der Fotograf das Nichtzustandekommen zu vertreten hat, wobei sie diesbezüglich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftbar zu machen ist. 

(8) Bei Shootings mit Kindern ist der Fotograf nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Der Fotograf wird alles versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen. Sollte dies aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, so gibt es keinen Ersatztermin. Von dieser Regelung sind Kinder bis zum 14. Lebensjahr betroffen. 


 § 6 HAFTUNG / GEFAHRÜBERGANG 


(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

(2) Für Schäden oder Verlust der Fotografien haftet der Fotograf nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.

 (4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen, als auch die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden. Natürlich wird sich Claudia Schillinger in diesem Falle dringend um einen Ersatzfotografen bemühen. 

(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen. 

(7) Soweit der Kunde der Fotografin Weisungen über zu fotografierenden Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände erteilt, obliegt es dem Kunden dafür Sorge zu tragen, dass die Abbildungen dieser Personen, Örtlichkeiten oder Gegenstände zulässig sind und keine Drittrechte verletzt werden. Der Kunde versichert der Fotografin dies bereits im Vorfeld der zu erbringenden fotografischen Leistung, sodass sich die Fotografin diesbezüglich keiner rechtlichen Gefahr aussetzt. 

 (8) Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit etwaiger zur Verfügung gestellter Bilder in Printformaten.

 (9) Bei Gewinnspielen auf Instagram oder Social Media gilt: Die Gewinnspiele werden ausschließlich von Claudia Schillinger Fotografie veranstaltet, d.h. die Gewinnspiele werden in keiner Weise von Instagram/Facebook veranstaltet, gesponsert oder unterstützt. Der Gewinn ist nicht mit anderen Aktionen/Gutscheinen kombinierbar. 


§ 7 DATENSCHUTZ


(1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.